Johannesschule Gronau
Marschallstraße 60
48599 Gronau
Das Anmeldeverfahren an der Johannesschule richtet sich an Eltern von Kindern,
Ihr Kind wird zum kommenden Sommer schulpflichtig und Sie haben Hinweise aus der Kindertagesstätte oder aus ärztlichen Beratungsgesprächen erhalten, dass bei Ihrer Tochter oder Ihrem Sohn vermutlich Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung besteht. Dann können Sie über die Johannesschule den Antrag auf Feststellung des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs stellen. Mit dem Antrag legen Sie sich noch nicht auf eine Schule fest. Dies entscheiden Sie erst zu einem späteren Zeitpunkt. Dem Antrag folgt in der Regel ein Verfahren in dem ein pädagogisches Gutachten erstellt und der genaue Unterstützungsbedarf diagnostiziert wird. Bis zum Abschluss des Verfahrens entscheiden Sie, ob Ihre Tochter oder Ihr Sohn im gemeinsamen Lernen an einer Grundschule oder an einer Förderschule beschult wird. Weist Ihr Kind nach Abschluss des AO-SF einen Unterstützungsbedarf im Bereich geistige Entwicklung auf und Sie wünschen ausdrücklich die Beschulung an einer Förderschule, können wir Ihre Tochter/ Ihren Sohn aufnehmen. In diesem Fall würde die Einschulung zum Sommer an der Johannesschule in einer Klasse der Vorstufe erfolgen. Die Zuweisung läuft über das Schulamt. Mit dem AO-SF und der Einschulung sind viele individuelle Fragestellungen verbunden, die am leichtesten in einem persönlichen Gespräch geklärt werden können. Vereinbaren Sie einfach einen Termin mit der Schulleitung über das Sekretariat.
Eine Aufnahme an der Johannesschule Gronau kann auch nach einem Antrag auf Förderschwerpunktwechsel erfolgen. Dieser wird in den meisten Fällen vom Schulamt eingeleitet.Im persönlichen Beratungsgespräch können individuelle Fragen mit der Schulleitung geklärt werden. Vereinbaren Sie gern einen Termin über das Sekretariat.
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